Eine Ärztin war in einer urologischen Praxis zunächst als Weiterbildungsassistentin tätig. Anschließend war sie weiter in der Praxis angestellt, was den Zulassungsgremien jedoch nicht angezeigt wurde. Sie unterschrieb mehrfach Verordnungen, die zwar mit einem Stempel des Praxisinhabers versehen, aber eben nicht von diesem selbst unterschrieben worden waren. Daraufhin beantragte die AOK Hessen die Festsetzung eines sonstigen Schadens in der respektablen Höhe von 475.018,09 €. Gegen diese Forderung ging der Praxisinhaber gerichtlich vor.
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Trastuzumab deruxtecan scheint auch jenseits von Lungenkrebs gut gegen solide Tumoren mit HER2-Mutationen zu wirken. Dafür sprechen die Daten einer offenen Pan-Tumor-Studie.
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Welche Antibiotika darf man bei unkomplizierter Zystitis verwenden und wovon sollte man die Finger lassen? Welche pflanzlichen Präparate können helfen? Was taugt der zugelassene Impfstoff? Antworten vom Koordinator der frisch überarbeiteten S3-Leitlinie, Prof. Florian Wagenlehner.
Das Risiko, nach einem Gestationsdiabetes einen Typ-2-Diabetes zu entwickeln, hängt nicht nur von der Zahl, sondern auch von der Reihenfolge der betroffenen Schwangerschaften ab.
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